
Meetingraum-Special
Tagespauschale














Umbuchung & Kündigung
Der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kundigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen und mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Vermieter schriftlich (per E-Mail) vorliegen. Der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis 12 Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird. Dem Mieter wird in diesem Fall ein Ausweichtermin angeboten. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Bei einer schriftlichen Kündigung (per E-Mail) bis mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin fallen keine Stornierungsgebühren an. Bei einer Absage bis 7 Tage vor der Veranstaltung werden dem Mieter 50%, unter 7 Tage 80% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
Kontaktangaben
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